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Lebensmittelausgabe
3. September von 15:00 - 16:30
Um einen reibungslosen Ablauf der Lebensmittelausgabe zu gewährleisten, ist es dringend erforderlich einige geltende Regeln zu beachten.
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- Kommen Sie persönlich und nur zu der mit uns abgesprochenen Ausgabezeit.
- Bitte halten Sie auf dem gesamten Gelände einen Abstand zum Nächsten ein.
- Warten Sie draußen bis sie aufgerufen werden und halten Sie den Ausgang frei.
- Die Lebensmittelausgabe erfolgt immer nur dienstags.
- Sie bekommen einen neuen Ausweis, auf dem Sie Ihre Zeit zur Lebensmittelausgabe finden. Diese Zeit ist strikt einzuhalten und erfolgt für Sie nur in diesem vorgegebenen Zeitfenster. Eine Terminverschiebung Ihrerseits ist nicht möglich. Sollten Sie verhindert sein, so beauftragen Sie einen Bekannten, der mit Ihrem Tischausweis die Lebensmittel für Sie abholt. Ist auch dieses nicht möglich, so muss für Sie die Lebensmittelausgabe für diese Woche entfallen. Der gezahlte Betrag wird Ihnen erstattet, wenn Sie bis sonntagabends 20:00 Uhr eine Nachricht der Nichtteilnahme gesendet haben.
- Unentschuldigtes Nichtabholen Ihrer Lebensmittelkiste führt automatisch zur Sperrung der darauffolgenden Lebensmittelausgabe.
- Die Bezahlung des „symbolischen 1,- € / Erwachsenen“ erfolgt immer am 1. Dienstag des Monats für den laufenden Monat. Bitte halten Sie das Geld nach Möglichkeit passend bereit.
- Die maximale Aufenthaltsdauer auf dem Gelände ist auf ein Minimum von 10 Minuten zu beschränken, um den nachfolgenden Ablauf nicht zu beeinträchtigen.
- Bitte überreichen Sie uns unaufgefordert bei Ablauf Ihres Berechtigungsnachweises die Verlängerung der zuständigen Behörde über den Bezug von Sozialleistungen.
Auch wenn diese Maßnahmen hart klingen mögen, so ist es nicht anders möglich eine gesicherte Lebensmittelausgabe durchzuführen. Wir bitten daher um Ihr Verständnis.
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